Ultraschall-Untersuchungen
Wann eine Ultraschalluntersuchung sinnvoll ist – und wann sie Kassenleistung ist.
Liebe Patientin,
der Ultraschall (Sonographie) macht innere Strukturen sichtbar, ohne Röntgen- oder ionisierende Strahlung. Er ist schmerzfrei, dauert nur wenige Minuten und das Ergebnis liegt sofort vor. Auf dieser Seite erklären wir, wofür wir Ultraschall in unserer Praxis einsetzen und wie die Kosten geregelt sind.
Wofür wird Ultraschall eingesetzt?
In der Frauenheilkunde nutzen wir vor allem zwei Verfahren:
- Vaginaler Ultraschall – zur Beurteilung von Gebärmutter, Gebärmutterschleimhaut, Eierstöcken und der umliegenden Strukturen.
- Brust-Ultraschall (Mamma-Sonographie) – zur Darstellung des Brustgewebes, etwa zur Abklärung eines tastbaren Knotens oder zur Unterscheidung zwischen Zysten und festen Strukturen.
Wann übernimmt die Krankenkasse die Untersuchung?
Wenn eine medizinische Indikation vorliegt, ist der Ultraschall eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie zahlen dann nichts. Das ist unter anderem der Fall bei:
- Blutungsstörungen, etwa ungewöhnlich starken, unregelmäßigen oder postmenopausalen Blutungen
- Unterleibsschmerzen oder anderen Beschwerden, die abgeklärt werden müssen
- einem tastbaren Knoten oder einer anderen auffälligen Veränderung der Brust
- Verlaufskontrollen bereits bekannter Befunde, zum Beispiel von Myomen oder Zysten
- Lagekontrolle einer Spirale
- Untersuchungen in der Schwangerschaft nach den Mutterschaftsrichtlinien
- einer familiären Vorbelastung, sofern sich daraus eine Indikation ergibt
Ob eine Indikation vorliegt, beurteilen wir gemeinsam im Gespräch und nach der Untersuchung. Sprechen Sie uns auf Beschwerden an, auch wenn sie Ihnen gering erscheinen.
Wann ist der Ultraschall eine Selbstzahlerleistung?
Wird eine Ultraschalluntersuchung ohne Beschwerden und ohne medizinische Indikation allein zur Früherkennung gewünscht, ist sie keine Kassenleistung. Sie gilt dann als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) und wird privat abgerechnet.
Wichtig zu wissen: Der Nutzen einer Ultraschalluntersuchung als reine Früherkennung bei beschwerdefreien Frauen ohne familiäre Vorbelastung ist wissenschaftlich umstritten. Medizinische Fachgesellschaften raten von einem routinemäßigen Einsatz als Screening ab. Ein auffälliger Befund führt nicht selten zu weiteren Untersuchungen oder Eingriffen, die sich im Nachhinein als unnötig herausstellen können.
Wir informieren Sie deshalb vor jeder Selbstzahlerleistung offen über Nutzen und Grenzen, nennen Ihnen die Kosten schriftlich und schließen eine Vereinbarung mit Ihnen. Sie haben jederzeit das Recht, eine solche Leistung abzulehnen – ohne jeden Nachteil für Ihre weitere Behandlung.
Was erwartet Sie bei der Untersuchung?
- Keine Vorbereitung nötig – Sie müssen vorher nichts Besonderes beachten.
- Schmerzfrei – die Untersuchung ist nicht schmerzhaft.
- Keine Strahlung – es wird keine Röntgen- oder ionisierende Strahlung verwendet.
- Kurz – eine Untersuchung dauert etwa drei bis fünf Minuten.
- Ergebnis sofort – wir besprechen den Befund direkt im Anschluss mit Ihnen.
Haben Sie Beschwerden oder Fragen zu einem Befund? Sprechen Sie uns an. Wir beurteilen gemeinsam mit Ihnen, welche Untersuchung in Ihrer Situation sinnvoll ist.
Diese Information ersetzt kein ärztliches Gespräch. Stand: 08/2026